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PHARMEQAG

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der PHARMEQ AG, Birchweidstrasse 6, 8808 Pfäffikon SZ (nachfolgend PHARMEQ).

PHARMEQ liefert an Unternehmen, Kliniken, Arztpraxen, Apotheken, Labore und öffentliche Einrichtungen. Ein Verkauf an Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzrechts findet nicht statt.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit PHARMEQ ihnen schriftlich zugestimmt hat. Der Verweis des Kunden auf eigene Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich abgelehnt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von PHARMEQ sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich und mit einer Gültigkeitsdauer bezeichnet sind.

Eine Anfrage über die Website, per E-Mail oder telefonisch ist eine Aufforderung zur Offertstellung und noch keine Bestellung. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von PHARMEQ oder mit der Ausführung der Lieferung zustande.

Angaben in Katalogen, Datenblättern und auf der Website sind Beschreibungen und keine zugesicherten Eigenschaften, soweit sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

3. Gegenstand der Lieferungen

PHARMEQ handelt mit medizinischem Verbrauchsmaterial, Zubehör, Ersatzteilen und Geräten sowie damit verwandten Produkten.

Arzneimittel sind nicht Gegenstand des Sortiments. Sie sind weder vom statutarischen Zweck der Gesellschaft erfasst noch ohne die erforderliche Bewilligung der Swissmedic handelbar.

4. Preise

Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Versicherung sowie allfälliger Zölle und Abgaben, sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart ist.

Massgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung. Bei Bestellungen auf Abruf oder mit einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten kann PHARMEQ nachgewiesene Änderungen von Bezugs-, Fracht- oder Abgabenkosten weitergeben.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR); weitergehender Schaden bleibt vorbehalten.

Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann PHARMEQ Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen und offene Lieferungen zurückstellen.

6. Lieferung, Termine und Gefahrübergang

Lieferfristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig und können einzeln in Rechnung gestellt werden.

Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Kunden über. Vereinbaren die Parteien eine Handelsklausel, gilt diese nach den Incoterms in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.

Verzögerungen, die PHARMEQ nicht zu vertreten hat, insbesondere Lieferausfälle von Vorlieferanten, berechtigen zur Verlängerung der Frist um die Dauer der Behinderung. Schadenersatz wegen Verspätung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von PHARMEQ. Der Kunde ermächtigt PHARMEQ, den Eigentumsvorbehalt am jeweiligen Standort der Ware im Register nach Art. 715 ZGB eintragen zu lassen, und wirkt daran mit.

8. Prüfung und Mängelrüge

Der Kunde prüft die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Menge, Beschaffenheit, Kennzeichnung, Charge und Verfalldatum.

Erkennbare Mängel und Transportschäden sind innert zehn Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung (Art. 201 OR). Unterbleibt die Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt.

Beanstandete Ware ist bis zur Klärung sachgerecht und getrennt aufzubewahren.

9. Gewährleistung

PHARMEQ gewährleistet, dass die Ware bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und mit den erforderlichen Konformitätsunterlagen geliefert wird.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung, soweit nicht ein Haltbarkeitsdatum oder eine längere Herstellergarantie gilt. Bei begründeter Rüge liefert PHARMEQ nach eigener Wahl Ersatz, bessert nach oder schreibt den Kaufpreis gut.

Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel infolge unsachgemässer Lagerung, Handhabung oder Verwendung, für Eingriffe Dritter, für natürliche Abnutzung sowie für sterile Einwegprodukte nach dem Öffnen der Verpackung.

10. Haftung

PHARMEQ haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.

Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder Ansprüche Dritter, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht sowie die Haftung für Personenschäden, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

11. Verwendung, Regulatorik und Rückverfolgbarkeit

Die gelieferten Produkte sind zur fachgerechten Anwendung durch entsprechend ausgebildetes Personal bestimmt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Produkt für seinen konkreten Anwendungszweck geeignet ist und in seinem Umfeld bestimmungsgemäss eingesetzt wird.

PHARMEQ liefert die zum Produkt gehörenden Konformitäts- und Begleitunterlagen. Charge und Verfalldatum werden bei Wareneingang erfasst, damit jede Sendung rückverfolgbar bleibt.

Erhält PHARMEQ Kenntnis von einer Sicherheitsmassnahme im Feld oder einem Produktrückruf, informiert PHARMEQ die betroffenen Kunden unverzüglich. Der Kunde unterstützt die Rückverfolgung und meldet Vorkommnisse, die ihm im Zusammenhang mit einem gelieferten Produkt bekannt werden.

12. Rücksendungen

Rücksendungen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von PHARMEQ. Steril verpackte, kundenspezifisch beschaffte, gekühlt gelieferte sowie mit einem Verfalldatum versehene Ware wird nicht zurückgenommen, soweit kein Mangel vorliegt.

Zurückgenommene einwandfreie Ware wird in ungeöffneter Originalverpackung und innert 30 Tagen ab Lieferung akzeptiert; PHARMEQ kann einen angemessenen Bearbeitungsabzug vornehmen.

13. Compliance, Export und Sanktionen

Beide Parteien halten die anwendbaren Vorschriften über Exportkontrolle, Sanktionen und Embargos ein. Der Kunde führt gelieferte Ware weder direkt noch indirekt in Länder oder an Personen aus, gegen die entsprechende Massnahmen bestehen.

PHARMEQ handelt nach den veröffentlichten internen Richtlinien zu Integrität, Korruptionsprävention und Lieferantensorgfalt. Zuwendungen, die geeignet sind, eine Beschaffungsentscheidung unzulässig zu beeinflussen, werden weder gewährt noch angenommen.

14. Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, namentlich Naturereignisse, Epidemien, behördliche Massnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder Transportausfälle, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann jede Partei vom betroffenen Vertrag zurücktreten, ohne dass daraus Ersatzansprüche entstehen.

15. Datenschutz

PHARMEQ bearbeitet Personendaten aus der Geschäftsbeziehung nach dem Schweizer Datenschutzgesetz. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung auf dieser Website.

16. Übertragung und Änderungen

Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von PHARMEQ auf Dritte übertragen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Massgebend ist die bei Vertragsschluss auf dieser Website veröffentlichte Fassung.

17. Teilnichtigkeit

Ist oder wird eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der übrige Vertrag gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Höfe, Kanton Schwyz, am Sitz der Gesellschaft. PHARMEQ bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.