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PHARMEQAG

PQ-COM-11 · Rev. 2026-01

Informationssicherheitsrichtlinie

Mindestanforderungen an den Umgang mit Systemen, Zugängen und Daten.

1. Zugänge

  • Persönliche Konten, keine gemeinsam genutzten Zugangsdaten.
  • Zwei-Faktor-Authentisierung für E-Mail, Buchhaltung und Fernzugriff.
  • Passwortmanager statt notierter Passwörter.
  • Entzug aller Zugänge am letzten Arbeitstag.

2. Geräte

  • Verschlüsselte Festplatten und automatische Bildschirmsperre.
  • Aktuelle Betriebssystem- und Anwendungsupdates.
  • Keine Verarbeitung von Geschäftsdaten auf privaten, ungeschützten Geräten.

3. Daten

  • Zugriff nur im Rahmen der jeweiligen Aufgabe.
  • Tägliche Sicherung geschäftskritischer Daten und regelmässige Wiederherstellungstests.
  • Versand vertraulicher Unterlagen nur verschlüsselt oder über geschützte Kanäle.

4. Vorfälle

Verlorene Geräte, verdächtige E-Mails und mögliche Datenabflüsse sind unverzüglich der Geschäftsleitung zu melden. Betrifft ein Vorfall Personendaten mit hohem Risiko, prüfen wir die Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.

Diese Richtlinien beschreiben die interne Ordnung der PHARMEQ AG. Sie begründen keine Ansprüche Dritter und ersetzen keine vertragliche Vereinbarung.