PQ-COM-08 · Rev. 2026-01
Lieferantenkodex
Was wir von unseren Lieferanten erwarten – Voraussetzung für jede Geschäftsbeziehung.
1. Produkte und Konformität
- Vollständige und gültige Konformitäts- und Zulassungsunterlagen für jedes gelieferte Produkt.
- Rückverfolgbarkeit auf Chargenebene.
- Unverzügliche Information über Rückrufe, Sicherheitskorrekturmassnahmen und Änderungen an Produkten oder Fertigungsstätten.
- Keine gefälschten, umetikettierten oder aus nicht autorisierten Quellen stammenden Waren.
2. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
- Keine Kinderarbeit, keine Zwangs- oder Pflichtarbeit.
- Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten und Mindestlöhne.
- Vereinigungsfreiheit, keine Diskriminierung, keine Belästigung.
- Sichere Arbeitsplätze und angemessener Gesundheitsschutz.
3. Umwelt
- Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften und gültige Bewilligungen.
- Verantwortungsvoller Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen.
- Verpackungen so sparsam wie möglich, Rückführung von Transportverpackungen wo praktikabel.
4. Integrität
- Keine Bestechung, keine unzulässigen Zuwendungen an unsere Mitarbeitenden.
- Einhaltung von Sanktions- und Exportkontrollvorschriften.
- Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten.
5. Nachweis und Folgen
Wir behalten uns vor, die Einhaltung durch Selbstauskunft, Unterlagenprüfung oder Audit zu überprüfen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Diese Richtlinien beschreiben die interne Ordnung der PHARMEQ AG. Sie begründen keine Ansprüche Dritter und ersetzen keine vertragliche Vereinbarung.