PQ-COM-10 · Rev. 2026-01
Qualitätsgrundsätze
Wie wir Produktqualität, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit im Handel sicherstellen.
1. Anspruch
Als Handelsgesellschaft stellen wir Produkte nicht selbst her. Unsere Qualitätsverantwortung liegt in der Auswahl der Lieferanten, in der Prüfung der Unterlagen und in der lückenlosen Dokumentation dessen, was wir weitergeben.
2. Lieferantenqualifizierung
- Prüfung von Zulassungs- und Konformitätsunterlagen vor der ersten Bestellung.
- Bewertung anhand von Liefertreue, Dokumentationsqualität und Reklamationsverhalten.
- Erneute Beurteilung bei Änderungen an Produkt, Hersteller oder Fertigungsstätte.
3. Wareneingang und Lagerung
- Prüfung auf Identität, Menge, Unversehrtheit der Verpackung, Chargennummer und Verfalldatum.
- Lagerung nach den Vorgaben des Herstellers, einschliesslich Temperaturanforderungen.
- Gesperrte Ware wird physisch getrennt und gekennzeichnet.
4. Rückverfolgbarkeit
Zu jeder Lieferung wird festgehalten, welche Charge an welchen Empfänger gegangen ist. Damit ist im Rückrufsfall jede betroffene Sendung innert kurzer Frist identifizierbar.
5. Reklamationen und Rückrufe
- Erfassung jeder Beanstandung mit Datum, Produkt, Charge und Sachverhalt.
- Weiterleitung an den Hersteller und, soweit erforderlich, an die zuständige Behörde.
- Information der betroffenen Kunden und Dokumentation des Rücklaufs.
6. Hinweis
Sofern für einzelne Tätigkeiten eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder ISO 13485 vorliegt oder ein Bewilligungsstatus besteht, wird dieser hier ausgewiesen. Aussagen zu Zertifizierungen machen wir ausschliesslich dann, wenn ein gültiges Zertifikat vorliegt.
Diese Richtlinien beschreiben die interne Ordnung der PHARMEQ AG. Sie begründen keine Ansprüche Dritter und ersetzen keine vertragliche Vereinbarung.