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PHARMEQAG

PQ-COM-01 · Rev. 2026-01

Verhaltenskodex

Die verbindlichen Grundregeln für das Verhalten aller Mitarbeitenden und Organe der PHARMEQ AG.

1. Grundsatz

PHARMEQ AG handelt mit medizinischem Verbrauchsmaterial, Zubehör und Ersatzteilen. Unsere Produkte gelangen in ein Umfeld, in dem Fehler Menschen betreffen. Daraus leiten wir einen einfachen Massstab ab: Wir tun nichts, was wir gegenüber einem Patienten, einer Aufsichtsbehörde oder unserer Bank nicht offen vertreten könnten.

Der Kodex gilt ausnahmslos. Weder wirtschaftlicher Druck noch eine Anweisung von Vorgesetzten rechtfertigen eine Abweichung.

2. Recht und Regelwerk

Wir halten das an unserem Sitz und in den Märkten, in denen wir tätig sind, anwendbare Recht ein. Wo lokale Praxis hinter unseren Standards zurückbleibt, gilt der höhere Standard.

3. Integrität im Geschäftsverkehr

  • Keine Bestechung, keine Schmiergelder, keine Zahlungen zur Beschleunigung von Amtshandlungen.
  • Geschenke und Einladungen nur im sozialüblichen, geringfügigen Rahmen und nie zur Beeinflussung einer Entscheidung.
  • Keine Absprachen mit Wettbewerbern über Preise, Märkte, Mengen oder die Aufteilung von Kunden.
  • Keine Geschäfte mit Personen oder Organisationen, die auf einschlägigen Sanktionslisten geführt werden.

4. Interessenkonflikte

Private Interessen dürfen geschäftliche Entscheidungen nicht beeinflussen. Wer einen möglichen Konflikt erkennt, legt ihn offen, bevor er entscheidet. Einzelheiten regeln die Richtlinie zu Interessenkonflikten (PQ-COM-04) und die Nebentätigkeitsrichtlinie (PQ-COM-05).

5. Produkte, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

  • Wir beziehen ausschliesslich von Lieferanten, deren Konformitätsunterlagen vollständig vorliegen.
  • Chargen- und Lieferdaten werden so dokumentiert, dass jede Sendung rückverfolgbar bleibt.
  • Beanstandungen und Rückrufe werden unverzüglich bearbeitet und nachvollziehbar festgehalten.

6. Umgang mit Informationen

Geschäfts- und Kundendaten sind vertraulich zu behandeln, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Personendaten verarbeiten wir nach dem Schweizer Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, nach der DSGVO.

7. Meldung von Verstössen

Wer einen Verstoss vermutet, meldet ihn der Geschäftsleitung oder – wenn diese betroffen ist – dem Verwaltungsrat. Der Meldeweg und der Schutz meldender Personen sind in PQ-COM-06 geregelt. Vorsätzliche Verstösse gegen diesen Kodex haben arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Diese Richtlinien beschreiben die interne Ordnung der PHARMEQ AG. Sie begründen keine Ansprüche Dritter und ersetzen keine vertragliche Vereinbarung.